Seite 15 3. Zu prüfen ist vorab, ob die D___strasse für eine Erschliessung der Parzelle 001 von Süden her, den eben genannten Vorschriften genügt: Die im GIS zugängliche Karte "Stand der Erschliessung" der Gemeinde B___ zeigt im Sinne von Art. 58 BauG, dass das Gebiet D___ - abgesehen von einer hier nicht interessierenden Baulücke - grundsätzlich als überbaut bzw. baureif gilt und hauptsächlich durch die im SW und NO je über einen Bahnübergang in die Kantonsstrasse mündende D___strasse erschlossen wird.