Dieser Entscheid wurde unangefochten rechtskräftig. Daraufhin wurde den Parteien angezeigt, dass das Gericht unverändert, in der den Parteien schon früher angezeigten Zusammensetzung entscheiden wird. Auf die mit Schreiben vom 25. Juli 2017 zu den vorgenannten Eingaben seitens der Beschwerdegegner und der Vorinstanz noch je eingegangenen Eingaben (vom 28. Juli bzw. 14. August 2017) wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten. Abgesehen von einer Kostennote sind auf das Schreiben der Gerichtsleitung vom 27. September 2017 keine weiteren Eingaben mehr eingegangen. Erwägungen