Diese Zufahrt weist auf Parzelle 003 teils nur eine Breite von 2.90m auf und erweitert sich erst unter Einbezug auch der Parzelle 291 bis zur hangseitigen Stützmauer auf eine Breite bis total 3.60m (die Mitbenutzung der Parzelle 291 war nicht Bestandteil des alten Fahrrechts und ist auch aktuell nicht beantragt). Die engste befahrbare Stelle dieser Zufahrt wurde auf Parzelle 002 im Grenzbereich zur Parzelle 293 festgestellt, da dort die Zufahrt durch eine Treppe und die Hausecke (Assek. Nr. 007) auf eine minimale Breite von 2.55m verengt wird.