D. Das DBU und die Beschwerdegegner stellten in ihren Vernehmlassungen die eingangs erwähnten Begehren und hielten im Wesentlichen an ihren bisherigen Standpunkten fest. Die Beschwerdegegner beantragten überdies Abweisung des Antrages der Beschwerdeführer, es sei eine Expertise zur technischen Machbarkeit einer Zufahrt von Süden her einzuholen. Eine solche Expertise verursache lediglich unnötige Unkosten und ziehe das Verfahren unnötig in die Länge.