Die Beschwerdeführerin verweist auf die Angaben der Beschwerdegegner in ihrer Rekurseingabe, wonach die von ihnen eingeholten Offerten für den Bau von zwei Parkplätzen und entsprechenden Hangsicherungsmassnahmen auf der Südseite Kosten zwischen Fr. 70'000 bis Fr. 100'000 ergeben hätten. Ferner habe ihre Mitteilung an die Rechtsvorgänger und ans Grundbuch, dass man den Käufern und heutigen Beschwerdegegnern die Zufahrt von Westen her nicht mehr gewähren werde, am 26. November 2012 nicht nur zu einer Verschiebung der Beurkundung, sondern auch zu einer Kaufpreisminderung im Betrag von Fr. 200'000