c) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. (Verfahrensantrag: Der Beschwerde sei bezüglich Ziff. 3 des Rekursentscheides vom 7. Mai 2014 die aufschiebende Wirkung dahingehend zu entziehen, dass die Beschwerdegegner und Eigentümer des Grundstücks Parz. Nr. 001 ermächtigt werden, die bestehende Strasse auf der nördlichen Seite der Grundstücke Parz. 002 und 003 als Erschliessungsanlage mitzubenützen). d) des Gemeinderates B___: (lässt ausdrücklich auf Antragstellung und Stellungnahme verzichten) Sachverhalt