E. Mit Schreiben vom 14. Februar 2017 ersuchte das Obergericht die Baubewilligungskommission B___ um Auskünfte in Bezug auf allfällige Ausnützungstransfers, welche im Zusammenhang mit den realisierten Wohnhäusern auf den Parzellen Nrn. 002, 003 und 006 vorgenommen worden sind. Mit Schreiben vom 20. März 2017 nahm die Baubewilligungskommission dazu Stellung und reichte gleichzeitig die entsprechenden Baubewilligungen und Beratungsprotokolle ein. Dazu liessen sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. März 2017 sowie die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 1. Mai 2017 vernehmen.