Seite 4 erwähnten Rechtsbegehren vernehmen. Die Baubewilligungskommission B___, vertreten durch RA BB___, hat mit Schreiben vom 6. Juli 2016 auf eine Vernehmlassung verzichtet. Der Beschwerdeführer liess mit Eingabe vom 5. September 2016 replizieren und damit stillschweigend auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Desgleichen gilt für die übrigen Parteien, welche ihrerseits keine Dupliken einreichten. Auf die erwähnten Eingaben wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen näher eingegangen.