Seite 3 C. Gegen diese Verfügung erhob A___ mit Eingabe vom 17. Oktober 2014 beim Departement Gesundheit (DG) Rekurs sinngemäss mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm die Bewilligung gestützt auf Art. 67 Abs. 1 GG zu erteilen. Ferner sei die vom Amt für Gesundheit entzogene aufschiebende Wirkung des Rekurses wiederherzustellen. In der Folge trat das Departement mit Zwischenentscheid vom 23. Oktober 2014 auf das Wiederherstellungsbegehren mangels eines Rechtsschutzinteresses nicht ein und wies den Rekurs mit Entscheid vom 16. Januar 2015 ab.