Seite 2 B. Am 1. Januar 2008 trat das revidierte neue Gesundheitsgesetz (GG, bGS 811.1) in Kraft. Die aGVO sowie das (alte) Gesetz über das Gesundheitswesen (vom 25. April 1965, fortan aGG) wurden damit gestützt auf Art. 69 GG aufgehoben. Am 19. Juni 2014 stellte das Amt für Gesundheit/Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle an die Adresse von A___ fest, es sei ihm jegliche Tätigkeit im Munde von Patienten und Patientinnen und damit auch die Abdrucknahme verboten.