Die auf den Parzellen 008, 007 und 003 geplanten Fahrbahnen (Ein- und Ausfahrt zu Tankstelle und Shop) liegen zur F___strasse hin teilweise in und im Übrigen unmittelbar angrenzend an das von der F___strasse quasi als Abflussrinne bewirkte Gebiet mittlerer (Hochwasser-)Gefährdung. Da die Wasserbaupolizei auf den Bauparzellen mit einer Überflutungshöhe von bis zu 25cm rechnet (E.3), hat die Vorinstanz die der Tankstelle namentlich von der F___strasse her drohende mittlere (nicht bloss geringe) Hochwasser-Gefährdung zu Unrecht nicht mit abgewogen.