10.2/6) wurde in Erw. 3 denn auch festgestellt, dass aufgrund der Intensitätskarte Hochwasser (für seltene Ereignisse HQ 100) in diesem Bereich mit einer Überflutungstiefe bis 25 cm zu rechnen sei. Deshalb sei beim geplanten Gebäude und insbesondere bei der Umgebungsgestaltung die bestehende Hochwassergefahr angemessen zu berücksichtigen, "beispielsweise bei der Wahl des Gefälles im Bereich von Eingängen und Höhenlagen der Fensteröffnungen." In Erw. 7 beurteilte die Wasserbaupolizei bauliche Massnahmen wie das Hochziehen von Lichtschächten als notwendig.