In diesem Entscheid wird dann aber für eine Tankstelle festgehalten, dass solche in einer Zone, in der mässig störende Betriebe zulässig sind, unproblematisch seien, weil bei diesen nachts und sonntags keine besondere Frequentierung zu erwarten sei. Hingegen steige bei einem Tankstellenshop die Attraktivität gerade dann, wenn andere Verkaufsgeschäfte nicht geöffnet sind, also nachts und an Sonn- und Feiertagen.