2. Das Bauvorhaben liegt teils in der Wohn- und Gewerbezone und teils im Übrigen Gemeindegebiet. Die Beschwerdeführerin lässt vorab die Zonenkonformität des Vorhabens in der Wohn- und Gewerbezone und in der Replik auch hinsichtlich der Bauparzellen im Übrigen Gemeindegebiet bestreiten.