A. D___ ist Eigentümer der mit einem Wohn-/Gewerbehaus überbauten Parzelle Nr. 002 sowie der benachbarten, zwar befestigten, im Übrigen aber unüberbauten Parzellen Nr. 003 und 004 in der Gemeinde B___. Im Miteigentum mehrerer Personen steht die Parzelle Nr. 005, die ebenfalls befestigt, ansonsten aber unüberbaut ist. Alle vier Parzellen befinden sich gemäss dem kommunalen Zonenplan „Nutzung“ in der Wohnund Gewerbezone WG3. Gleiches gilt für die A___ gehörende, an die Parzelle Nr. 002 unmittelbar angrenzende Parzelle Nr. 006, die mit einem Wohnhaus überbaut ist. Die