3.4 Wie bereits durch die Vorinstanz aufgezeigt wurde, kann der Sachverhalt vorliegend ohne Weiteres anhand der Plangrundlagen der Heizung (act. 9.8) und anhand von Fotos vom Eingangsbereich, der drei Treppenstufen sowie der Rampe ermittelt werden. Deshalb kann in antizipierender Beweiswürdigung auch vor Obergericht auf einen Augenschein verzichtet werden.