Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren ist nicht dazu da, die von der Beschwerdeführerin bislang für eine allfällige Überdachung unterlassene Baueingabe nun durch einen blossen Augenschein zu ersetzen. Mit diesem Begehren scheint die Beschwerdeführerin ihre Mitwirkungspflicht bei baubewilligungspflichtigen Vorhaben erneut ignorieren zu wollen.