Denn im einen wie im anderen Fall entspricht der Einsatz hochwertiger elektrischer Energie zu Heizzwecken nicht dem Ziel einer rationellen Energienutzung, wie sie in Art. 2 kEnG verankert ist und wie sie der Bund in Art. 9 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 3 lit. b EnG fordert (vgl. Departement Bau und Umwelt, a.a.O., S. 15). Daran kann bzw. könnte auch der Bezug zertifizierten Ökostroms aus dem Netz nichts ändern. Zulässig wäre hingegen - im Sinne einer baulichen oder betrieblichen Massnahme - der Betrieb einer Heizung im Freien direkt durch eigene