Umwelt, a.a.O., S. 4). 2.4 Die MuKEn und die Vollzugshilfe EN-10 präzisieren durch den Ausschluss von elektrischen Widerstandsheizungen und Wärmepumpen den Begriff der erneuerbaren Energie insofern, als die Heizung im Freien unter Zufuhr von zugekauftem elektrischem Strom aus dem Netz grundsätzlich verboten ist, da dort eine Heizung nur durch Sonne, Holz oder Geothermie ermöglicht werden soll, sofern letztere direkt und ohne Einsatz einer Wärmepumpe genutzt wird. Sinn und Zweck von Art. 12d kEnG deckt sich auch weitgehend mit Art.