erneuerbare Energien sind demnach Holz, Sonne sowie auch Geothermie, sofern eine direkte Nutzung aus einer Erdsonde ohne den Einsatz einer Wärmepumpe erfolge (vgl. Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, Vollzugshilfe EN-10, Juli 2009, S. 1). Der Einwand der Beschwerdeführerin, die Vollzugshilfe EN-10 sei nicht anwendbar, da nicht unter Art. 1 kEnV aufgeführt, geht fehl, stellt doch die Vollzugshilfe EN-10 die Grundlage für das Nachweisformular für eine Heizung im Freien des Amts für Umwelt dar, das von der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen erarbeitet wurde und als Bestandteil des Modules 3 bzw. 4 der MuKEn betrachtet wird (vgl. Departement Bau und