Durch die Subsumierung von Elektroheizungen oder Wärmepumpen unter dem Begriff „Heizung im Freien“ wird klargestellt, dass aus dem Netz zugekaufter elektrischer Strom in diesem Zusammenhang nicht als ausschliessliche Verwendung erneuerbarer Energie gilt. Gleiches wird in der Vollzugshilfe EN-10 „Heizungen im Freien“ der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen festgehalten; erneuerbare Energien sind demnach Holz, Sonne sowie auch Geothermie, sofern eine direkte Nutzung aus einer Erdsonde ohne den Einsatz einer Wärmepumpe erfolge (vgl. Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, Vollzugshilfe EN-10, Juli 2009, S. 1).