f EnV betrieben werden darf. In der MuKEn (Ausgabe 2008) wird zum Modul 4 zu Art. 4.1 präzisiert, dass diese Bestimmung unabhängig vom Energieträger der Heizung im Freien gelte (also auch für Elektroheizungen und Wärmepumpen); zulässig sei jedoch der Einsatz einer Erdsonde ohne Wärmepumpe. In der Vollzugshilfe EN-10 der Konferenz kantonaler Energiefachstellen wird zu den Heizungen im Freien in der Ausgabe Juli 2009 präzisiert, als erneuerbare Energien gelten Holz und Sonne. Auch Geothermie gehöre dazu, sofern eine direkte Nutzung aus einer Erdsonde ohne den Einsatz einer Wärmepumpe erfolge.