Diese Vorschriften setzen gemäss dem "Erläuternden Bericht zur Teilrevision Energiegesetz" (Departement Bau und Umwelt, vom 31. August 2009, S. 16) das Modul 4 der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren um. Aussenheizungen sollen demnach soweit möglich durch betriebliche Massnahmen vermieden werden und wenn trotzdem nötig, einen effizienten Einsatz gemäss dem Stand der Technik (ausschliesslich erneuerbare Energie oder nicht anders nutzbare Abwärme) gewährleisten.