Gegenstand Bodenheizung Aussenbereich Parzelle Nr. 00, C___ Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Mit Ausnahme der Ziffern C1 und C2 sei der Entscheid des kantonalen Departements Bau und Umwelt vom 19. Oktober 2015 aufzuheben und es sei die Bewilligung für die Bodenheizung im Aussenbereich zu erteilen. 2. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt