Seite 7 I. Die Kostennote vom 26. Mai 2016 liess RA B___ der Kanzlei des Obergerichts gleichentags, jedoch erst um 16.30 Uhr persönlich überbringen. Da die auf 14.00 Uhr angesetzte Sitzung des Obergerichts zu diesem Zeitpunkt bereits beendet und das Urteil gefällt war, konnte diese Kostennote nicht mehr berücksichtigt werden. Erwägungen