Seite 3 B. Gegen diese Verfügung liess A___ mit Eingabe vom 9. Juni 2015 Rekurs beim Departement Sicherheit und Justiz (DSJ) erheben mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Zugleich liess er um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ersuchen. Zur Begründung hielt er im Wesentlichen dafür, er wohne derzeit nur etwa 15 Min. zu Fuss von Mutter und Kind entfernt und könne das Besuchsrecht daher problemlos ausüben, was von Nepal aus nicht möglich sei.