A. A___ heiratete am XX. Juli 2009 in Nepal die Schweizer Bürgerin C___. Am 25. Dezember 2009 reiste er in die Schweiz ein und erhielt in der Folge im Rahmen des Familiennachzuges eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau in St. Gallen und ab dem 20. September 2011 in E___/AR. Aus dieser Ehe ging am XX.XX.2010 die Tochter D___ hervor, welche über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügt. Am 11. Dezember 2014 ersuchte A___ um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach und gab dabei an, weiterhin bei seiner Ehefrau in E___ an der F___strasse zu wohnen.