3. Es sie die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde anzuordnen soweit sie nicht ohnehin von Gesetzes wegen eintritt. 4. Dem Beschwerdeführer sei während der Dauer des vorliegenden Verfahrens zu gestatten zu arbeiten. 5. Replik nach Zustellung allfällige Stellungnahme und der Akten der übrigen Verfahrensbeteiligten 6. Unentgeltlich Rechtspflege und unentgeltlich anwaltliche Vertretung durch den Unterzeichneten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt