2. 2.1 Gemäss Angaben des Beschwerdeführers wurde ihm am 30. Juni 2015 Fr. 29‘273.79 aus dem Nachlass seiner verstorbenen Mutter überwiesen.4 Zugunsten der Einwohnergemeinde B___ wurde gemäss Erbteilungsvertrag Fr. 5‘825.75 einbehalten.5