G. Das Departement Inneres und Kultur beantragte in seiner Vernehmlassung vom 10. August 2015 die Abweisung der Beschwerde. H. Mit Eingabe vom 29. September 2015 verzichtete A___ auf eine mündliche Verhandlung. Das Departement Inneres und Kultur verzichtete mit Schreiben vom 15. Oktober 2015 sowohl auf eine mündliche Verhandlung als auch auf eine Duplik. I. In der Eingabe vom 4. Dezember 2015 nahm A___ zu den im Schreiben des Obergerichts vom 24. November 2015 gestellten Fragen Stellung. J. Am 25. Januar 2016 erhielt das Obergericht den Erbteilungsvertrag vom 31. März 2015 betreffend den Nachlass der Mutter von A___.