5. Zustellung dieses Urteils an die Beschwerdeführer über deren Anwalt, die Vorinstanz sowie die Gemeinde Trogen. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Toni Bienz Seite 30 versandt am: 14.08.17 Seite 31