Seite 28 Beschwerdeführer mit ihren Begehren überwiegend nicht durchdringen. Da sie im Ergebnis nur in Bezug auf ihre Parzelle 003 sowie der ergänzend als notwendig erkannten Auflagen durchdringen, obsiegen sie gemessen an ihrem Antrag nur zu rund einem Drittel. Deshalb ist ihnen die Entscheidgebühr zu zwei Drittel aufzuerlegen. Für das mit drei Schriftenwechseln und umfangreichen Vorakten sehr aufwendige obergerichtliche Beschwerdeverfahren erscheint in Anwendung von Art.