Räumlichkeiten des Obergerichts noch in den drei Wohnungen eine hörbar höhere Lärmbelastung zur Folge hat, als die Schneeräumung auf der ebenfalls geteerten Nordseite des Fünfeckpalastes. Da allfällige Mehrkosten der Schneeräumung auf den Kantonsstrassen und auf dem Landsgemeindeplatz bei der an der Pflästerung interessierten öffentlichen Hand anfallen, vermögen diese am Ergebnis der Interessenabwägung nichts zu ändern; das weit gewichtigere öffentliche Interesse an der Pflästerung überwiegt im Bereich dieses Ortsbildes von nationaler Bedeutung auch so.