Seite 25 6.5 Dass im Winter die Schneeräumung auf dem gepflästerten Platz mehr Lärm und Kosten verursachen soll, als auf den bislang teils bekiesten und teils geteerten Flächen, ist fraglich, vermag aber selbst gegebenenfalls nichts daran zu ändern, dass das gewichtige öffentliche und teils auch private Interesse an der zusammenhängenden Pflästerung insgesamt das entgegenstehende Ruhebedürfnis und die sonstigen Interessen der Beschwerdeführer überwiegt.