dokumentierten Ablösung der Holzgiebelbauten durch die heute dominierenden Steinpaläste rechtfertigt und gestalterisch als geeignet und erforderlich erscheint, um den architekturhistorischen Wert dieser italienisch beeinflussten Herrschaftsbauten zu erhalten, überwiegt vorliegend das öffentliche und teils private Interesse an dieser Umgestaltung das entgegenstehende Ruhebedürfnis der vom Lärm betroffenen Beschwerdeführer. Dass die privaten Eigentümer des Hotel/Restaurants Krone (und des Schäflis) als in der Kernzone zonenkonforme zentrumsbildende Betriebe dem Vorhaben nicht opponieren, darf in diese Abwägung einbezogen werden.