Zusammenfassend steht damit fest, dass für die zusammenhängende Pflästerung des Landsgemeindeplatzes, des Kantonsstrassen-Knotens und der Schäflistrasse mit einem Grosssteinpflaster in diesem Ortsbild von nationaler Bedeutung jedenfalls ein gewichtiges öffentliches Interesse gestalterischer und technischer Art besteht. Die Lärmimmissionen durch die geplante Änderung dieser ortsfesten Anlage (Einbau des Grosssteinpflasters) halten im Bereich des Platzes und der Schäflistrasse die IGW ein, und im Bereich der sanierungspflichten Kantonsstrasse kann durch eine ergänzende Auflage sichergestellt