Seite 24 6.3 Zusammenfassend steht damit fest, dass für die zusammenhängende Pflästerung des Landsgemeindeplatzes, des Kantonsstrassen-Knotens und der Schäflistrasse mit einem Grosssteinpflaster in diesem Ortsbild von nationaler Bedeutung jedenfalls ein gewichtiges öffentliches Interesse gestalterischer und technischer Art besteht.