) steht als Ergebnis einer Lärmmessung auf Pflästerungen in Herisau und St. Gallen fest, dass beim Befahren eines herkömmlichen Kleinsteinpflasters gegenüber einem Grosssteinpflaster eine Lärmpegeldifferenz bei PW von +2.0 dBA und bei Lastwagen eine solche von +1.5 dBA resultiert, wenn zugleich beim Grosssteinpflaster anstelle der herkömmlichen Anordnung der Fugen (gerade zur Fahrtrichtung) diese schräg bzw. diagonal zur Fahrtrichtung ausgerichtet werden. Das heisst, es kann mit einem diagonal zur Fahrtrichtung verfugten Grosssteinpflaster zusätzlich eine wesentliche, die erwähnte Hörbarkeitsgrenze von 1-3 dBA