6.2 Durch die Wahl eines sog. Grosssteinpflasters (12cm x 16cm) wird im Ergebnis nebst gestalterischen auch lärmtechnischen Aspekten Rechnung getragen: Mit dem Gutachten Y___ AG (vom 22.10.2013, act. 28, S. 1f.) steht als Ergebnis einer Lärmmessung auf Pflästerungen in Herisau und St. Gallen fest, dass beim Befahren eines herkömmlichen Kleinsteinpflasters gegenüber einem Grosssteinpflaster eine Lärmpegeldifferenz bei PW von +2.0 dBA und bei Lastwagen eine solche von +1.5 dBA resultiert, wenn zugleich beim Grosssteinpflaster anstelle der herkömmlichen Anordnung der Fugen (gerade zur Fahrtrichtung) diese schräg bzw. diagonal zur Fahrtrichtung ausgerichtet werden.