Seite 22 beeinträchtigt werden kann oder sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen. Ob dies der Fall ist, beurteilt bei einer subventionierten Kantonsstrasse die kantonale Fachstelle für Natur-, Heimat- und Denkmalschutz (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 NHG, vgl. Urteil BGer 1C_71/2016 vom 28.7.2016, E. 3.1).