vor der Krone), ist Beleg dafür, dass mit dem Gesamtprojekt ein im Ortsbild von nationaler Bedeutung schon vorhandenes Gestaltungs- und Materialisierungselement aufgenommen und weiterverwendet wird. Dies führt zu einer gestalterischen Aufwertung und hat zugleich zur Folge, dass es damit insgesamt bei der im ISOS (a.a.O., S. 203) empfohlenen bloss bescheidenen Umgestaltung des Landsgemeindeplatzes bleibt. Um dies zu belegen, bedarf es auch keines Gutachtens der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission.