Seite 21 Gericht, das seinen Sitz im Zellweger'schen Fünfeckpalast in Trogen hat, die örtlichen Verhältnisse hier wie dort bestens bekannt; entscheidend ist ohnehin, dass das Ortsbild von Trogen im publizierten ISOS-Inventar schon einlässlich dokumentiert ist, weshalb darauf abgestellt werden kann. Dass eine Pflästerung mit Guber-Quarzsandsteinen hier wie dort den Charakter der platzbildenden Steinbauten optimal ergänzt sowie baulich und gestalterisch zu einem einheitlichen Ortsbild beizutragen vermag, ist evident.