5.1 Für die der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnete Kernzone liegen die Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm bei 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht (vgl. Anhang 3 LSV). Die Vorinstanz hielt gestützt auf den Bericht "Lärmberechnung Strassenlärm" der W___ AG (vom 1.5.2014) zu Recht fest, dass die Immissionsgrenzwerte bei der Liegenschaft der Beschwerdeführer (Parz.