Bei im Wesentlichen gleicher Linienführung bleibt es indessen funktional unverändert beim bisherigen Zweck dieser ortsfesten Anlage, da diese weiterhin als Kreuzung (Kantonsstrassen) sowie als Erschliessung der Kernzone (Schäflistrasse) und als öffentlicher Platz dienen wird; bei den beiden letztgenannten bleibt es auch unverändert dabei, dass diese teilweise als Parkflächen benutzt werden.