Seite 15 Kiesbelag auf Landsgemeindeplatz) je durch eine Pflästerung ersetzt werden. Auch von einer vollständigen Zweckänderung kann im vorliegenden Fall nicht gesprochen werden: Die erstmalige Pflästerung, welche im Interesse einer einheitlichen Gestaltung des Dorfplatzes und der angrenzend auch im Ortsbild von nationaler Bedeutung liegenden Verkehrsflächen realisiert werden soll, ersetzt zwar auf der Kreuzung und der Schäflistrasse den bisherigen Teerbelag sowie auf dem Dorfplatz die bisher dort durchgehend bekieste Fläche.