Seite 14 nicht mehr zu hören sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist nicht zu beanstanden, dass das strittige Strassenprojekt auf die geänderte Bauordnung hin ausgerichtet wurde, und deshalb darauf verzichtet wurde, den Platz und die Schäflistrasse von Autos freizuhalten oder/und die bestehenden Parkplätze zu reduzieren. Die seit 2010 rechtskräftige Aufhebung des Mindestwohnanteils in der Kernzone indiziert keinen geringeren Bedarf an Parkflächen, zumal der Bedarf für Kunden und Besucher der öffentlichen Bauten damit nicht abnehmen dürfte.