Dass dem Stimmvolk noch vor gut 30 Jahren versprochen worden sei (Beschwerdeführer), es sei der Platz möglichst autofrei zu gestalten, erscheint heute als eine Zielsetzung, welche mit der Aufhebung des Mindestwohnanteils durch den Gemeindestimmbürger selber relativiert worden ist. Weil mittlerweile für die Kernzone grundeigentümerverbindlich feststeht, dass die bestehenden Bauten rund um den Landsgemeindeplatz vermehrt öffentlich genutzt werden können und dort auch Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig sind, ist nicht zu beanstanden, dass das auf die revidierte Zonenordnung hin abzustimmende kommunale