Bauten und Anlagen) sich weitergehend als früher auf öffentliche Bauten und auf Betriebe mit zentrumsbildender Funktion ausrichtet, als dies früher, solange ein Mindestwohnanteil galt, der Fall war oder hätte sein müssen. Dass dem Stimmvolk noch vor gut 30 Jahren versprochen worden sei (Beschwerdeführer), es sei der Platz möglichst autofrei zu gestalten, erscheint heute als eine Zielsetzung, welche mit der Aufhebung des Mindestwohnanteils durch den Gemeindestimmbürger selber relativiert worden ist.