Während das inzwischen aufgehobene Baureglement von 1995 in der Kernzone von Trogen noch einen Mindestanteil an Wohnflächen von 25 % vorschrieb, sieht das neue, vom Regierungsrat genehmigte und von den Gemeindestimmbürgern gutgeheissene Baureglement vom 9. März 2010 bzw. vom 19. Nov. 2013 (fortan BauR) heute in der Kernzone keinen Mindestwohnanteil mehr vor. Das heisst, es ist - entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführer - nicht zu beanstanden, dass die via den Landsgemeindeplatz und die Schäflistrasse projektierte Erschliessung der Kernzone (und der Zone für öffentliche