4.2 Das Gesamtprojekt liegt gemäss Zonenplan von Trogen überwiegend in der Kernzone (einzige Ausnahme: die Kirchenparzelle liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen). In dieser Kernzone sind neben Wohnbauten öffentliche Bauten sowie mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig (Art. 20 Abs. 2 BauG).